Nachhaltiger Gewässerschutz

Wir helfen Ihnen bei der Ergreifung effektiver und nachhaltiger Maßnahmen zum Gewässerschutz und unterstützen Sie dabei, alle gesetzlichen Anforderungen einzuhalten. Durch unsere weitreichende Erfahrung in der Betriebsführung von Abwasseranlagen sind wir mit den speziellen Bedürfnissen von öffentlichen und privaten Betreibern vertraut und beraten Sie technisch und rechtlich vollumfänglich.

Was bedeutet Gewässerschutz?

Gewässer beherbergen eine beträchtliche Artenvielfalt und bilden bedeutende Biotope für Flora und Fauna. Gleichzeitig spielen Gewässer für die Gewinnung von Trink- und Brauchwasser eine große Rolle. Durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung wird sowohl die Lebensgrundlage des Menschen, als auch der Lebensraum von Tieren und Pflanzen erhalten. Der Gewässerschutz umfasst Maßnahmen, die dem Schutz des Oberflächenwassers (Flussläufe, Seen, Bäche, Teiche usw.) und des Grundwassers dienen.

Zu den Maßnahmen gehören unter anderem die Reduzierung von Schadstoffeinträgen, die Verbesserung der Abwasserreinigung, die Schaffung von ökologischen Ausgleichsflächen und die Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft und Landnutzung. Auch der Schutz von Uferzonen und Feuchtgebieten sowie die Renaturierung von Gewässern sind wichtige Maßnahmen für den Gewässerschutz.

Eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung und Schutz der Gewässer sind auch für die Zukunft von großer Bedeutung. Nur durch ein verantwortungsvolles Handeln können wir die Artenvielfalt und die Lebensgrundlage für kommende Generationen erhalten.

Gewässerschutz - Renaturierter Bach

Rechtliche Grundlagen

Der Schutz von Gewässern ist ein relevanter Bestandteil des kommunalen Umweltschutzes. Rechtlich wird der Gewässerschutz in den Landeswassergesetzen und im Wasserhaushaltsgesetz geregelt. Das Wasserhaushaltsgesetz besagt unter anderem, dass Gewässernutzende, die an einem Tag mehr als 750 m³ Abwasser einleiten, verpflichtet sind einen oder mehrere Gewässerschutzbeauftragte zu bestellen (§64 Abs. 1 WHG). Neben einer beratenden Tätigkeit, die Gewässernutzer und Betriebsangehörige unterstützt, besteht die Aufgabe des Gewässerschutzbeauftragten entsprechend des Wasserhaushaltsgesetzes darin, den Gewässerzustand jährlich zu prüfen einen schriftlichen Bericht über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen zu erstellen (§65 Abs. 1f WHG).

Kompetenter Partner

Mit mehr als 15 Jahren Erfahrung in der Wasserwirtschaft, ist die IWR GmbH ein kompetenter Partner beim Thema Gewässerschutz. Wir unterstützen Städte und Kommunen dabei, zielführende Maßnahmen zum Schutz von Gewässern zu planen und umzusetzen und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Um Sie bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten auf dem Gebiet Gewässerschutz zu beraten und bei der Ausführung effektiver Maßnahmen zu unterstützen, stellen wir Ihnen gerne unser qualifiziertes Fachpersonal an die Seite. Als externer Dienstleister erfüllen wir alle Anforderungen an Gewässerschutzbeauftragte und erstellen jährlich den schriftlichen Bericht.

Digitale und transparente Protokollierung

Bei der Erfüllung der Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten verwenden wir eine digitalisierte Protokollierung. So kann beispielsweise die jährliche Sichtkontrolle der Einleitstellen mit Hilfe unserer eigens entwickelten App upkeepr digital festgehalten werden. Upkeepr bietet Mitarbeitenden die Möglichkeit, vor Ort digitale Protokolle auszustellen und Bilder anzuhängen. Im Anschluss daran wird das ausgefüllte Protokoll einschließlich der Bilder auf einen Server übertragen und steht so allen Prozessbeteiligten zur Verfügung. Die übersichtlichen Protokolle können in PDF-Form ausgegeben werden und dienen der Wasserbehörde gegenüber als Nachweis.


Um noch mehr zu Schutzmaßnahmen bei der Gewässerbewirtschaftung zu erfahren, lesen Sie den entsprechenden Artikel des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV).

Kontakt

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